Geldwäschegesetz

Das  Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet alle Immobilienmakler dazu,  beim Verkauf von Immobilien die Identität der ernsthaften Interessenten und der Verkäufer festzustellen und zu dokumentieren.
Außerdem muss die G & K Immobilienberatungs GmbH prüfen, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.

Wann muss diese Prüfung stattfinden?
Die Identität muss festgehalten werden, sobald ein ernsthaftes Kauf-Verkaufinteresse besteht. Davon ist auszugehen, wenn

  • die Kaufvertragsparteien ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrags äußern
  • eine Reservierungs-Vereinbarung getroffen wurde

Wie stellt die G & K Immobilienberatungs GmbH Ihre  Identität fest?
Wir fordern jeden ernsthaften Kaufinteressenten auf, seine Ausweisdokumente vorzulegen, um die entsprechenden Daten festzuhalten, dies geschieht bei natürlichen Personen durch Kopie des Ausweisdokuments. Bei ernsthaftem Kaufinteresse (unabhängig davon, wer letztendlich provisionspflichtig ist) ist von beiden Vertragsparteien die Identität zu prüfen.

Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften müssen wir folgende Daten erfassen und speichern:

Name der Firma, Rechtsform, Registernummer, Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung, Namen und Mitglieder des Vertretungsorgans und die Namen der gesetzlichen Vertreter. 

Soweit zur Prüfung der Identität einer natürlichen Person Dokumente nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 4 vorgelegt oder zur Überprüfung einer juristischen Person Unterlagen nach § 12 Absatz 2 vorgelegter soweit Dokumente, die aufgrund einer Rechtsverordnung nach §12 Absatz 3 bestimmt sind, vorgelegt oder herangezogen werden, haben wir das Recht und die Pflicht, vollständige Kopien dieser Dokumente oder Unterlagen anzufertigen oder sie vollständig optisch digitalisiert zu erfassen. (gemäß §8 GWG Absatz 2 Satz 2)

Die Aufbewahrungsfrist beträgt 5 Jahre.