Degressive Abschreibung erhöht von bisher 3% auf jetzt 5%
Die Bundesregierung hat am 22. März 2024 das „Wachstumschancengesetz“ auf den Weg gebracht, um den Mietwohnungs-Neubau für Investoren attraktiver zu gestalten.
Beschlossen wurde die für 6 Jahre begrenzte Möglichkeit, die Anschaffungskosten der Immobilie mit 5% degressiv abzuschreiben! Durch die degressive Abschreibung (AfA) hat der Gesetzgeber einen deutlichen Anreiz für den Wohnungsneubau geschaffen – insbesondere für Investoren, die eine rentable Kapitalanlage suchen.
Die Voraussetzungen:
oder
Beispielrechnung:
Bei angenommenen 400.000 € Investitionskosten kann ein Investor im 1. Jahr 5% der Kosten steuerlich geltend machen, das sind 20.000 €. Im 2. Jahr sind 19.000 € steuerlich absetzbar, da sich der Abschreibungssatz immer auf den Restwert bezieht (400.000 € – 20.000 € = 380.000 €). Innerhalb von 6 Jahren nach Fertigstellung/Erwerb der Immobilie kann ein Kapitalanleger ca. 106.000 € steuerlich geltend machen. Auf diesen Betrag müssen keine Steuern gezahlt werden.
(Angaben gemäß Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, 2024. Ohne Gewähr!)
Hier geht es zur Pressemitteilung des Bundesministeriums
Die Steuerersparnis ist individuell und hängt maßgeblich von der eigenen Steuerbelastung und dem eigenen Steuersatz ab
Bei den von uns angebotenen Immobilien schauen wir sehr auf die Bonität des Bauträgers. Regelmäßige Updates geben uns ein sicheres Gefühl, dass der Bau im gesteckten Zeitrahmen fertiggestellt werden kann.