Voraussetzung für Ihre Beteiligung:
1. Die angebotene Immobilie ist uns noch nicht bekannt und wird auch noch nicht anderweitig am Markt angeboten
2. Sie als Tippgeber sind volljährig und geschäftsfähig
3. Sämtliche Eigentümer haben Ihnen ihre Einwilligung zur Weitergabe der Kontaktdaten erteilt und sind mit der Auszahlung einer Tippgeberprovision an Sie einverstanden
4. Uns ist durch Ihre Mitwirkung ein Provisionsanspruch entstanden und die Provision ist vollständig auf unserem Konto eingegangen
5. Ihr Tipp ist bis 3 Jahre nach Einreichung bei uns gültig. Kann die Immobilie nicht innerhalb dieser Frist von uns vermittelt werden, so verfällt Ihr Provisionsanspruch
6. Können Sie uns eine Rechnung stellen, so erhalten Sie genau 10% der uns zugegangenen Provision
*Sollten Sie uns keine Rechnung stellen können, müssen wir den Auszahlungsbetrag für Sie pauschal versteuern. Diesen Betrag werden wir vor Auszahlung in Abzug bringen.(§22 EStG Abs.3)