TIPPGEBER-Provision
Ihr Tipp ist uns Geld Wert!
*BIS ZU 10% DER UNS ZUGEGANGENEN PROVISION*

Voraussetzung für Ihre Beteiligung:
1. Die angebotene Immobilie ist uns noch nicht bekannt und wird auch noch nicht anderweitig am Markt angeboten. 
2. Sie als Tippgeber sind volljährig und geschäftsfähig.
3. Sämtliche Eigentümer haben Ihnen ihre Einwilligung zur Weitergabe der Kontaktdaten erteilt und sind mit der Auszahlung einer Tippgeberprovision an Sie einverstanden. 
4. Uns ist durch Ihre Mitwirkung ein Provisionsanspruch entstanden und die Provision ist vollständig auf unserem Konto eingegangen.
5. Ihr Tipp ist bis 3 Jahre nach Einreichung bei uns gültig. Kann die Immobilie nicht innerhalb dieser Frist von uns vermittelt werden, so verfällt Ihr Provisionsanspruch.

6. Sie können uns eine Rechnung stellen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Tippgeber die an ihn ausgezahlte Provision versteuern muss (§22 EStG Abs.3)